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   LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 Sa 378/20   

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LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 Sa 378/20 (https://dejure.org/2021,60593)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.11.2021 - 8 Sa 378/20 (https://dejure.org/2021,60593)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. November 2021 - 8 Sa 378/20 (https://dejure.org/2021,60593)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Kündigungserklärungsfrist - 2 Wochen - Sachverhaltsaufklärung - Kontaktaufnahme zu Arbeitnehmer während Arbeitsunfähigkeit

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 623 ; BGB § 626
    Anhörungsgespräch; außerordentliche Kündigung; Namenszug; Schriftform; Zwei-Wochen-Frist; Manipulation beim Verkauf von PaySafe-Karten

  • rechtsportal.de

    BGB § 623 ; BGB § 626
    Schriftformerfordernis der Kündigungserklärung gem. § 623 BGB ; Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 20.03.2014 - 2 AZR 1037/12

    Außerordentliche (Verdachts-) Kündigung - Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 Sa 378/20
    Soll der Kündigungsgegner gehört werden, muss dies innerhalb einer kurzen Frist erfolgen (BAG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 14; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Juli 2021 - 2 Sa 25/21 -, Rn. 69).

    Insoweit ist der Arbeitgeber nach einer angemessenen Frist gehalten, mit dem Arbeitnehmer Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob dieser gesundheitlich in der Lage ist, an der gebotenen Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken (BAG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 27; BAG, Urteil vom 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19, Rn. 46).

  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 Sa 378/20
    Insoweit ist der Arbeitgeber nach einer angemessenen Frist gehalten, mit dem Arbeitnehmer Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob dieser gesundheitlich in der Lage ist, an der gebotenen Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken (BAG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 AZR 1037/12 - Rn. 27; BAG, Urteil vom 11. Juni 2020 - 2 AZR 442/19, Rn. 46).
  • BAG, 27.06.2019 - 2 ABR 2/19

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 Sa 378/20
    54 Während der Dauer einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist eine Kontaktaufnahme mit dem Arbeitnehmer aus Gründen der Rücksichtnahme auf dessen Genesungsprozesses zwar, wovon die Klägerin zutreffend ausgeht, nur begrenzt zulässig (BAG, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 ABR 2/19 - Rn. 33).
  • BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 Sa 378/20
    Denn selbst grob fahrlässige Unkenntnis des Arbeitgebers vom Kündigungssachverhalt schadet nicht (BAG, Urteil vom 02. März 2017 - 2 AZR 698/15, Rn. 43; Ascheid/Preis/Schmidt/Vossen, 6. Aufl. 2021, BGB § 626 Rn. 125).
  • BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07

    Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 Sa 378/20
    Vielmehr genügt ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender Schriftzug, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, welche die Nachahmung erschweren (BAG, Urteil vom 24. Januar 2008 - 6 AZR 519/07-, Rn. 10; ErfK/Müller-Glöge, 21. Aufl. 2021, BGB § 623 Rn. 13; Ascheid/Preis/Schmidt/Greiner, 6. Aufl. 2021, BGB § 623 Rn. 15).
  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 Sa 378/20
    Dies ist der Fall, sobald er eine zuverlässige und hinreichend vollständige Kenntnis der einschlägigen Tatsachen hat, die ihm eine Entscheidung darüber ermöglich, ob er das Arbeitsverhältnis fortsetzen soll oder nicht (BAG, Urteil vom 01. Juni 2017 - 6 AZR 720/15 - Rn. 61).
  • LAG Köln, 04.02.2011 - 3 Sa 1346/10

    Zulässigkeit der Berufung - Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 Sa 378/20
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen, lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG, Urteil vom 08. Oktober 2008 - 5 AZR 526/07; Urteil vom 06. März 2003- 2 AZR 596/02; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2010 - 2 Sa 740/09 ; LAG Köln, Beschluss vom 04. Februar 2011 - 3 Sa 1346/10 -, Rn. 4, zitiert nach juris, ebenso im Folgenden).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 2 Sa 740/09

    Zulässigkeit der Berufung - Anforderungen an eine Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 Sa 378/20
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen, lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG, Urteil vom 08. Oktober 2008 - 5 AZR 526/07; Urteil vom 06. März 2003- 2 AZR 596/02; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2010 - 2 Sa 740/09 ; LAG Köln, Beschluss vom 04. Februar 2011 - 3 Sa 1346/10 -, Rn. 4, zitiert nach juris, ebenso im Folgenden).
  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02

    Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 Sa 378/20
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen, lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG, Urteil vom 08. Oktober 2008 - 5 AZR 526/07; Urteil vom 06. März 2003- 2 AZR 596/02; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2010 - 2 Sa 740/09 ; LAG Köln, Beschluss vom 04. Februar 2011 - 3 Sa 1346/10 -, Rn. 4, zitiert nach juris, ebenso im Folgenden).
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 526/07

    Unzureichende Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 Sa 378/20
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen, lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG, Urteil vom 08. Oktober 2008 - 5 AZR 526/07; Urteil vom 06. März 2003- 2 AZR 596/02; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2010 - 2 Sa 740/09 ; LAG Köln, Beschluss vom 04. Februar 2011 - 3 Sa 1346/10 -, Rn. 4, zitiert nach juris, ebenso im Folgenden).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.07.2021 - 2 Sa 25/21

    Außerordentliche Kündigung - Zwei-Wochen-Frist - Ermittlungen -

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